Mitwirkung
Bei der Ausscheidung von Wildruhezonen bestehen je nach Kanton unterschiedliche Möglichkeiten zur Mitsprache.
Partizipativer Ansatz
Beim partizipativen Ansatz werden Vertreter der betroffenen Interessengruppen von den kantonalen Behörden aktiv in den Ausscheidungsprozess einbezogen.
Öffentliche Auflage
In anderen Kantonen geschieht die Ausscheidung – wie für andere raumplanerische Prozesse üblich – ohne aktiven Einbezug der Interessengruppen. Eine Mitsprache ist jedoch im Rahmen der öffentlichen Auflage (Zonenplanung) bzw. innerhalb der Einsprachefrist (Rechtssetzung) möglich.
Nutze dein Recht auf Mitsprache! Indem du deine lokalen Kenntnisse und Interessen einbringst, trägst du zu einer optimalen Lösung bei, mit der ein Konsens hergestellt werden kann zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Informationen über das Vorgehen geben die kantonalen Jagdverwaltungen.


