Wildruhezonen aktuell

Die Ausscheidung von Wildruhezonen ist in den Kantonen unterschiedlich weit fortgeschritten. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Wildruhezonen besonders im Alpen- und Voralpenraum als Instrument zur Störungsvermeidung im Winter zum Einsatz kommen.

 

Kantone mit rechtskräftigen und/oder empfohlenen Wildruhezonen (grün)

Bild Aktueller Stand Kantone

 

Die Informationen auf diesem Portal umfassen die Eidgenössischen Jagdbanngebiete sowie die Wildruhezonen folgender Kantone: Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Uri, Wallis, Zürich und Zug. Die Ausscheidung von Wildruhezonen ist in weiteren Kantonen noch im Gang. Der Datensatz Wildruhezonen wird einmal jährlich aktualisiert.

 

Kanton

Rechtskräftige Wildruhezonen

Empfohlene Wildruhezonen

Alternative Bezeichnungen bzw. Bemerkungen

Appenzell Ausserrhoden

X



Baselland

X


Wildruhegebiete

Bern1)

X

X

Wildschutzgebiete,

Daten gemäss Skitourenkarten (Swisstopo)

Glarus


X

Wildruhegebiete

Graubünden

X

X


Luzern

X

X


Nidwalden

X


Wildruhegebiete

Obwalden2)

X


Planungszonen als Übergangslösung

St. Gallen

X



Schwyz3)

(X)

X


Uri

X



Wallis

X

X

Empfohlene Wildruhezonen: Daten gemäss Skitourenkarten (Swisstopo)

Zürich


X

Wildruhebereiche

Zug


X

Daten gemäss Skitourenkarten (Swisstopo)

 

 

Besondere Hinweise

  1. Kanton Bern
    Im Kanton Bern läuft in einem gross angelegten Projekt die Überprüfung der kantonalen Wildruhezonen („Wildschutzgebiete“), in denen Möglichkeiten für die Einschränkung von Freizeitaktivitäten bestehen. Deshalb ist in den kommenden Jahren mit Anpassungen der Perimeter und Schutzbestimmungen zu rechnen. Nähere Informationen zum Projekt finden sich auf der Homepage von FaunAlpin.
  2. Kanton Obwalden
    Der Prozess zur Planung von Wildruhezonen ist im Kanton Obwalden im Gang. Die rechtskräftigen Planungszonen sind eine Übergangslösung.
  3. Kanton Schwyz
    Im Kanton Schwyz ist die Planung von Wildruhezonen im Gange. Rechtskräftig ausgeschiedene Wildruhezonen sind bislang noch nicht vorhanden. Für den aktuellen Datensatz wurden unter anderem Wildruhezonen innerhalb des Naturschutzgebiets Ibergeregg als rechtskräftige Gebiete aufgenommen. In diesem Gebiet gelten aufgrund der Naturschutzgesetzung spezielle Regelungen, welche die Freizeitnutzung in bestimmten Zeiträumen klar eingrenzen. 

 

Letztes Update: 12 / 2011