Ausscheidung von Wildruhezonen

Die Kantone sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, für einen ausreichenden Schutz der Wildtiere vor Störung zu sorgen. Um die Störung der Tiere in Grenzen zu halten, hat sich die Ausscheidung von Wildruhezonen bewährt. Mit der Revision der Jagdverordnung 2012 soll das Instrument der Wildruhezonen im Bundesrecht verankert werden.

Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Wildtiere ausreichend vor Störung zu schützen. Bisher blieb es den Kantonen überlassen, geeignete Massnahmen zu definieren. Durch die Zunahme von Freizeitaktivitäten in ehemals weitgehend unberührter Natur wird diese Aufgabe zunehmend anspruchsvoller.

Wildruhezonen haben sich in der Praxis als zielgerichtetes, rechtliches Instrument der Nutzungslenkung bewährt. Vorgehen und Umsetzung (Rechtssetzung, Zonenplanung, Empfehlung) werden unterschiedlich gehandhabt. Je nach Kanton wird das Recht zur Ausscheidung von Wildruhezonen an die Gemeinden delegiert.

Verankerung im Bundesrecht ab 2012 geplant
Wildruhezonen sollen ab 2012 als rechtliches Instrument zum Schutz der Wildtiere vor Störung in der Jagdverordnung (JSV) verankert werden. Die Jagdverordnung befindet sich zurzeit in Revision. Weitere Informationen zum Stand der Revision findest du auf der Seite des Bundesamts für Umwelt BAFU.