Ausscheidung von Wildruhezonen
Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Wildtiere ausreichend vor Störung zu schützen. Bisher blieb es den Kantonen überlassen, geeignete Massnahmen zu definieren. Durch die Zunahme von Freizeitaktivitäten in ehemals weitgehend unberührter Natur wird diese Aufgabe zunehmend anspruchsvoller.
Wildruhezonen haben sich in der Praxis als zielgerichtetes, rechtliches Instrument der Nutzungslenkung bewährt. Vorgehen und Umsetzung (Rechtssetzung, Zonenplanung, Empfehlung) werden unterschiedlich gehandhabt. Je nach Kanton wird das Recht zur Ausscheidung von Wildruhezonen an die Gemeinden delegiert.
Verankerung im Bundesrecht ab 2012 geplant
Wildruhezonen sollen ab 2012 als rechtliches Instrument zum Schutz der Wildtiere vor Störung in der Jagdverordnung (JSV) verankert werden. Die Jagdverordnung befindet sich zurzeit in Revision. Weitere Informationen zum Stand der Revision findest du auf der Seite des Bundesamts für Umwelt BAFU.


